Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Betonmoebel GmbH 1. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen,bedeutet unserer seits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. 2. Unsere Angebote sind freibleibend, ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder vorgedruckte Auftragsbestätigung zustande. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Erklärungen und Anzeigen des Bestellers nach Vertragsschluß sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen. 3. In unseren Preisen sind soweit nichts anderes vereinbart ist die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten. 4. Werkzeuge und Modelle bleiben unser Eigentum, auch wenn der Besteller uns diese ganz oder teilweise vergütet. 5. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den Besteller zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens Vorauszahlung bzw. Sicherheit, sind wir berechtigt,ohne weitere Frist vom Vertrag zurückzutreten. 6. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferzweckes oder - lagers. 7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer, Ziffer 6 bleibt unberührt. 8. Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportsicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes, abzuschließen. 9. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Der Besteller ist berechtigt,die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerzeit, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden ein Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlagen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %,so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 10. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie oder Rohstoffmangel,Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat uns der Besteller eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen. 11. Unsere Angaben über unsere Produkte und Geräte sowie über unsere Anlagen und Verfahren beruhen auf umfangreicher Entwicklungsarbeit und anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktionsentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für die Anwendungen und Verfahrensweisen, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich abgegeben sind. 12. Alle Beanstandungen,insbesondere Mängelrügen,müssen uns unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware), bei versteckten Mängeln unverzüglich, (spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung), schriftlich zugegangen sein. 13. Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen, nachbessern oder gegen Erstattung des ganzen bzw. teilweisen Entgelts zurücknehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft sein, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Fehlermengen liefern wir nach, soweit uns das zumutbar ist. An-sonsten erteilen wir eine entsprechende Gutschrift. 14. In jedem Falle unseres Leistungsverzuges, oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware begrenzt, die nicht oder nicht recht-zeitig geliefert wurde. Für den Fall des § 635 BGB gilt dies entsprechend. 15. Bei positiven Forderungsverletzungen (z.B. Schlechtlieferung, zu teure Verfrachtung etc.) Verletzungen von vorvertraglichen Pflichten und unerlaubten Handlungen haften wir nur, soweit wir unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht,soweit wir für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Gründen zwingend haften. 16. Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Anrechnungen und Anzei-gen auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats nach Zugang abzusenden, sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 17. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand Berlin; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichts-stand des Bestellers. 18. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. 1989 II, 586) findet keine Anwendung. 19. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 1990. 20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein,bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Berlin 2008 Betonmoebel GmbH   Dipl.Ing. Karl Heinz Suppa Segewaldweg 71 12557 Berlin (Köpenick) Telefon : 030 / 22487190 Fax : 030 / 22605926 Funk : 01712029225 E-Mail : betonmoebel@hotmail.com © Betonmoebel 2010